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   SG Berlin, 06.04.2011 - S 71 KA 701/07   

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https://dejure.org/2011,27882
SG Berlin, 06.04.2011 - S 71 KA 701/07 (https://dejure.org/2011,27882)
SG Berlin, Entscheidung vom 06.04.2011 - S 71 KA 701/07 (https://dejure.org/2011,27882)
SG Berlin, Entscheidung vom 06. April 2011 - S 71 KA 701/07 (https://dejure.org/2011,27882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 85 Abs 4 S 6 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4a S 1 Halbs 2 SGB 5
    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelungen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ab 1.7.2006 - Rechtmäßigkeit - Individualbudgetierungsregelung - keine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BSG zu Teil III Ziff 2.2 des Beschlusses des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung arztgruppenspezifischer Grenzwerte und fester Punktwerte (Regelleistungsvolumina) erfolgt gem. § 85 Abs. 4 S. 7 SGB V in der Honorarverteilung einer Arztpraxis; Festlegung arztgruppenspezifischer Grenzwerte und fester Punktwerte (Regelleistungsvolumina) in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus SG Berlin, 06.04.2011 - S 71 KA 701/07
    Dem Urteil des BSG vom 10. Dezember 2003, Aktenzeichen B 6 KA 54/02 R, lasse sich nicht entnehmen, dass bereits ein einmaliger, ggf. geringfügiger Anstieg der Fallzahlen einen über mehrere Jahre währenden Automatismus für die Zuordnung von Wachstumsraten bis zum Fachgruppendurchschnitt auslösen solle.

    Eine entsprechende Ermessensausübung wird auch den Vorgaben gerecht, die das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2003 in dem Verfahren B 6 KA 54/02 R aufgestellt hat.

    Beginnend mit diesem Quartal muss es der unterdurchschnittlich abrechnenden Praxis gemäß den Vorgaben des Bundessozialgerichts aus seinem Urteil vom 10. Dezember 2003 - Az. B 6 KA 54/02 R - ermöglicht werden, in effektiver Weise den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen.

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus SG Berlin, 06.04.2011 - S 71 KA 701/07
    Die Kammer hält das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. März 2010 in dem Verfahren B 6 KA 43/08 R, das zu den Honorarverteilungsregelungen des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg ergangen ist, im Ergebnis nicht auf die in den hier streitbefangenen Quartalen geltenden Honorarverteilungsregelungen im Bezirk der Beklagten übertragbar.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 7 KA 45/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag ab 1.4.2005 -

    Das Sozialgericht Berlin (S 71 KA 701/07) hat mit Urteil vom 6. April 2011 entschieden, dass die Beklagte über den Honoraranspruch der Klägerin für die Quartale III/06 und IV/06 neu zu entscheiden habe; in seinem Urteil hat das Sozialgericht u.a. ausgeführt, dass die Klägerin ab dem Quartal I/05 so hätte gestellt werden müssen, als hätte Dr. L 92 Prozent des Individualbudgets der ehemaligen Gemeinschaftspraxis Dr. L / Dr. W eingebracht.

    L / W in die Gemeinschaftspraxis mit Dr. P und Dr. S einbrachte, musste er dieses Individualbudget auch bei der Auflösung dieser Gemeinschaftspraxis erhalten (ebenso: SG Berlin, Urteil vom 6. April 2011, S 71 KA 701/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 72, Berufung beim Senat anhängig zu L 7 KA 59/11).

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